NUTZUNG

Nutzungsbedingungen corhelper

Version: September 2025

Vielen Dank, dass Sie unsere corhelper-App nutzen möchten. Diese wird Ihnen von der umlaut telehealthcare GmbH, Am Kraftversorgungsturm 3 (Alter Schlachthof), 52070 Aachen, Deutschland (im Folgenden: „umlaut telehealthcare“ oder „wir“) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der corhelper-App ist ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zulässig.

Nutzung unserer App

Sie sind nicht berechtigt, die App und ihre Inhalte, Logos oder Grafiken zu verbreiten. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit unseren Diensten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden. Wir räumen Ihnen in diesem Zusammenhang ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung an dieser App ein. Mit Einstellung des Dienstes erlischt das Nutzungsrecht. Sie sind nicht berechtigt, die App über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet, die App oder Teile davon zu vervielfältigen oder auch zu dekompilieren.

Es steht Ihnen frei, die App nach Belieben weiter zu empfehlen, damit auch andere sich die App aus dem Store herunterladen können. Sie verpflichten sich mit der Nutzung der App, diese nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Das bedeutet insbesondere, dass Sie die App und ihre Daten nicht verändern oder manipulieren dürfen. Über das oben beschriebene Nutzungsrecht hinaus erhalten Sie keinerlei Rechte an der App oder sonstige Rechte an unseren Diensten oder an den Inhalten, Logos und Grafiken, zu denen Ihnen durch Zurverfügungstellung der App Zugriff gewährt wird. Vielmehr darf die App nur wie oben beschrieben genutzt werden.

1. Nutzungsrecht an der corhelper-App

Wir räumen Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die corhelper-App zum Zwecke der Tätigkeit als „Ersthelfer“ im Rahmen des in der corhelper-App angebotenen corhelper-Dienstes zu nutzen. Sie verpflichten sich, dass Sie die corhelper-App und die darin enthaltenen Daten und Informationen ausschließlich zur Nutzung des corhelper-Dienstes verwenden und diese nicht verändern, manipulieren und/oder zu anderen Zwecken nutzen. Sie sind nicht berechtigt,  Logos oder Grafiken von umlaut telehealthcare zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst außerhalb der corhelper-App zu nutzen. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit unseren Diensten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der corhelper-App und die zugehörigen Dienste zu jeder Zeit ohne die Angabe von Gründen einzustellen (siehe Ziffer 7 unten). Im Falle einer solchen Einstellung erlischt Ihr Nutzungsrecht. Sie sind nicht berechtigt, die corhelper-App über die nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Unbeschadet entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften ist es Ihnen nicht gestattet, die corhelper-App oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu dekompilieren. §§69d und 69e Urheberrechtsgesetz („UrhG“) bleiben unberührt.

Es steht Ihnen frei, die corhelper-App nach Belieben weiter zu empfehlen, damit auch andere sich die corhelper-App aus dem App-Store herunterladen können.  Über das oben beschriebene Nutzungsrecht hinaus erhalten Sie keinerlei Rechte an der corhelper-App oder sonstige Rechte an unseren Diensten oder an den Inhalten, Logos und Grafiken, zu denen Ihnen durch Zurverfügungstellung der corhelper-App Zugriff gewährt wird. Für den Fall einer missbräuchlichen Nutzung der corhelper-App oder der darin enthaltenen Daten und Informationen sowie für den Fall nachgewiesener Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich umlaut telehealthcare vor, Sie dauerhaft von der Nutzung der App auszuschließen.

2. Ihre Pflichten als Ersthelfer

    1. Registrierung als Corhelper und Erreichbarkeit

Das corhelper-System dient lediglich als Ergänzung zum öffentlichen Rettungsdienst. Es handelt sich weder um einen Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes, noch um ein diesem zuzurechnendes organisiertes Notfallhelfer-System (First-Responder-System). Das corhelper-System versucht vielmehr nur, die jedermann obliegende Verpflichtung zur Hilfeleistung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu steuern und dadurch eine schnellere Erste Hilfe noch vor Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes zu ermöglichen.

Um als Ersthelfer im Rahmen des corhelper-Dienstes tätig werden zu können, müssen Sie sich einmalig in der corhelper-App als Ersthelfer registrieren. Um sich als Ersthelfer in der corhelper-App zu registrieren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein  In der Regel ist zudem eine Zertifizierung als Ersthelfer erforderlich. Allerdings wird die für eine Tätigkeit als Ersthelfer im Rahmen der corhelper-App erforderliche Qualifikation durch die lokalen Administratoren festgelegt, weshalb es zu regionalen Unterschieden in der Freigabe als Ersthelfer kommen kann. Ein entsprechender Qualifikationsnachweis muss während des Registrierungsprozesses in der corhelper-App hochgeladen werden und wird durch einen lokalen Administrator überprüft.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten. Sie bestimmen selbst, zu welchen Zeiten sie alarmierungsfähig sind. Zudem können Sie potenzielle Einsätze jederzeit ablehnen oder – sollte Ihnen die Durchführung eines begonnenen Einsatzes z.B. aufgrund körperlicher oder geistige Beeinträchtigung oder dem Bestehen anderer, vorrangiger Verpflichtungen nicht weiter möglich sein – abbrechen. Gesetzliche oder vertragliche Pflichten zur Hilfeleistung bleiben stets unberührt.

  1. Keine Sonderrechte im Straßenverkehr

Auf dem Weg zur Einsatzstelle stehen Ihnen keine straßenverkehrsrechtlichen Sonderrechte gemäß §35 Straßenverkehrs-Ordnung („StVO“) zu. Sie sind verpflichtet, die Vorgaben der StVO und aller weiteren anwendbaren Vorschriften einzuhalten. Der Nutzer hat mögliche Konsequenzen aus Verkehrsverstößen selbst zu tragen. umlaut telehealthcare erstattet Ihnen keine an Sie gerichteten Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder sonstige Zahlungsansprüche Dritter im Zusammenhang mit von Ihnen begangenen Verkehrsverstößen.

  1. Verhalten am Einsatzort

Ebenso verantworten Sie den Umgang mit Patienten und Angehörigen selbst und handeln ausschließlich auf Basis Ihrer eigenen Qualifikation. Dies schließt die Auswahl und die Durchführung konkreter Hilfsmaßnahmen ein. Sie sind für die Beachtung geltender Rechtsvorschriften zu jeder Zeit selbst verantwortlich.

Ihr Verhältnis zum Träger des professionellen Rettungsdienstes richtet sich nach der mit diesem getroffenen Vereinbarung.

Im Nachgang eines jeden begonnenen Einsatzes sind Sie verpflichtet, einen Übergabe-Fragebogen, der Informationen für die professionellen Rettungskräfte zusammenfasst, auszufüllen und abzusenden (in der corhelper-App im Punkt „Handover“). Im Zusammenhang mit der Durchführung eines Einsatzes verpflichten Sie sich, den Weisungen professioneller Einsatzkräfte, soweit im konkreten Fall für Sie zumutbar, Folge zu leisten.

Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen im Zusammenhang mit Alarmierungen und der Übernahme von Einsätzen bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände verpflichtet. Es ist Ihnen untersagt, Fotos und/oder Videos von Patienten, Einsatzkräften und/oder Einsatzstellen anzufertigen, soweit deren Anfertigung nicht dem Einsatz, z.B. zur Unterstützung der professionellen Rettungskräfte, dient. In jedem Fall ist es Ihnen untersagt, ggf. angefertigte Fotos und/oder Videos zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf sozialen Netzwerken zu posten).

Empfehlenswert ist es, stets einen Mindest-Standard an Material zur Nutzung bei einem Einsatz, z.B. Einmalhandschuhe, bei sich zu führen. Für die Beschaffung, Pflege und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit solchen Materials sowie für Ihren Eigenschutz im Rahmen eines Einsatzes sind Sie selbst verantwortlich. umlaut telehealthcare stellt Ihnen kein Material zur Durchführung eines Einsatzes bereit.

3. Versicherung

Wir empfehlen allen corhelpern die Prüfung des vorhandenen Versicherungsumfangs, um mögliche Risiken und Haftungsfragen im Zusammenhang mit Ihren Einsätzen abzudecken. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Rettungsdienstträgers.

Ferner verweisen wir auf die Informationen der Unfallkassen, z.B. der UK NRW:

Unfallkasse-nrw.de: Ersthelfende

Bitte beachten Sie, dass umlaut telehealthcare, unbeschadet einer eigenen Verant-wortlichkeit (siehe dazu unten Ziffer 6), keine Kosten für Schäden übernimmt oder Unfälle erstattet, die durch Ihr Handeln entstehen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schrift-liche Vereinbarung vor, in der wir eine solche Kostenübernahme ausdrücklich zusichern.

4. Kosten, Verfügbarkeit

Die Nutzung der corhelper-App ist für Sie kostenfrei. Die übertragenen Daten können je nach Mobilfunkvertrag ggf. Kosten verursachen oder von Ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen werden. Evtl. entstehende Mobilfunkkosten und Kosten für die Nutzung mobilen Internets richten sich nach den Tarifen Ihres Mobilfunkanbieters und sind von Ihnen selbst zu tragen. Wir empfehlen Ihnen, eine mobile Datenflatrate zu verwenden.

umlaut Telehealthcare garantiert nicht die ständige Verfügbarkeit der corhelper-App. Es kann zu jeder Zeit zu Ausfällen der corhelper-App aufgrund notwendiger Wartungen oder externen Faktoren (z.B. Netzprobleme) kommen.

5. Haftungsausschluss

umlaut Telehealthcare haftet unbegrenzt

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
  2. für sonstige Schäden infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder sonst vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  3. im Umfang einer von umlaut Telehealthcare übernommenen Garantie, und
  4. soweit umlaut Telehealthcare einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet umlaut Telehealthcare begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut.

Im Übrigen ist eine Haftung von umlaut Telehealthcare ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Obwohl wir uns stets bemühen, die App virenfrei zu halten, garantieren wir keine Virenfreiheit. Sie sind verpflichtet, zu Ihrem eigenen Schutz sowie zur Verhinderung von Viren selbst für angemessene Sicherheitsvorkehrungen und Virenscanner zu sorgen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den über die corhelper-App abrufbaren Behandlungsvorschlägen lediglich um unverbindliche Hilfestellungen für die Erste Hilfe handelt. Unbeschadet der obenstehenden Fälle einer Haftung  garantieren wir nicht, dass diese Behandlungsvorschläge jederzeit vollständig, richtig und aktuell sind, d.h. dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen. Sie sind selbst dafür verantwortlich im Einzelfall zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen Sie für indiziert halten und konkret durchführen. Das im Rahmen einer Erste Hilfe-Ausbildung erlernte Wissen hat damit grds. Vorrang vor den Behandlungsvorschlägen des corhelper-Dienstes.

6. Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Dazu werden wir Sie vorab über solche Änderungen informieren. Wenn Sie einer solchen Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Information in Textform (z.B. per E-Mail an [#]) widersprechen, gilt die Änderung Ihrerseits als akzeptiert. Auf diesen Umstand werden wir Sie in der Ankündigung der Änderung dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich hinweisen. Widersprechen Sie der Änderung der Nutzungsbedingungen, behalten die geltenden Nutzungsbedingungen Ihre Gültigkeit.

Wir verändern und optimieren unsere Dienste fortlaufend. So können wir unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beispielsweise Funktionen oder Features zur corhelper-App hinzufügen oder entfernen. Darüber hinaus haben wir das Recht, die corhelper-App zu jeder Zeit vorübergehend oder endgültig einzustellen, auch ohne Sie individuell zu informieren.

7. Laufzeit und Beendigung

Das Nutzungsverhältnis der corhelper-App läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann grundsätzlich von Ihnen fristlos und von uns mit einer Frist von sechs (6) Wochen beendet werden. Das Nutzungsverhältnis endet auch, wenn Sie die Nutzung der App, z.B. durch Deinstallation, endgültig einstellen. Unser Recht, die corhelper-App jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen, bleibt unberührt.

Sie können Ihr Nutzerkonto jederzeit durch die Nutzung der Funktion „Profil“ à „Konto löschen“ innerhalb der corhelper-App schließen, auch wenn wir dies bedauern würden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.